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Meinungsfreiheit?

Die heutige Ausgabe der New York Times berichtet, dass Floyd Abrams, einer der angesehensten amerikanischen Anwälte, spezialisiert auf die Verteidigung der Meinungsfreiheit, die Rating-Agentur Standard & Poor´s gegen  Schadensersatzklagen von Investoren vertrete.

Nur zur Erinnerung: S&P hat, wie auch andere Rating-Agenturen, noch zu einem Zeitpunkt AAA-Ratings vergeben, als die Kursachterbahn gerade die Haarnadelkurve ins tiefe Tal nahm. Mr. Abrams vertritt die Ansicht, die Ratings seien durch den ersten Verfassungszusatz der amerikanischen Verfassung gegen Klagen geschützt: sie seien Ausdruck der Meinungsfreiheit.

Es lohnt sich, das Stück von Erich Segal zu lesen. Es wird in den kommenden Monaten wieder und wieder gelesen, wenn der Kongress über die Regulierung der Rating-Agenturen berät. Setzt sich Mr. Abrams durch, dann beschleunigt das den künftigen Höllenkurs der Wall Street Achterbahn enorm.

Gibt es Pensionskassen, die zur Absicherung ihrer Investitionen einen Leitartikel des Reutlinger Generalanzeigers zu den Papieren nehmen? Oder gibt es deutsche Stadtwerke, die den Verkauf und das Leasing ihrer Kläranlagen absichern durch einen Kommentar im regionalen Radiosender? Hätte die Landesbank Berlin unter der Führung ihrer Amigos besser abgeschnitten, wenn sie Franz Josef Wagner als Analysten konsultiert hätten? Wer weiß!

Mr. Abrams könnte Recht bekommen, solange S&P als Tochterfirma eines Medienunternehmens die Vorrechte ihrer Mutterfirma in Anspruch nimmt. Das Produkt aber, die Ratings, unterliegen einer anderen Logik als die deliberative Logik eines noch so klugen oder wirren Editorials.

Setzt sich Mr. Abrams durch, wäre jeder Versuch einer Regulierung der Rating-Agenturen zum Scheitern verurteilt. Der Sieg bedeutete aber auch den Untergang des alten Geschäftsmodells dieser Agenturen.

Wer auf ihr Urteil setzte, könnte getrost nur noch Kartenhäuser bauen – keine bewohnbare Welt.

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