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Meinungsfreiheit unter Eigentumsvorbehalt

Hannes Hintermeier beschreibt heute im Feuilleton der FAZ den nächsten Akt einer Tragödie. Immerhin steht der erste Verfassungszusatz der Vereinigten Staaten von Amerika auf dem Spiel, der Schutz der Meinungsfreiheit. Unter diesen Schutz stellt sich eine Firma aus dem kalifornischen Mountain View, die kürzlich ein Institut  zu Berlin gründen half, dem bald nur noch die trickreiche Konstruktion seiner Trägerschaft die tatsächliche Unabhängigkeit gewährleisten könnte. Eine großherzige Geste, wie es damals schien. Die abseitige Interessenlage kommt nun ans Tageslicht.

Denn Google stellt sich mit einem kürzlich veröffentlichten Rechtsgutachten auf den Standpunkt, ihre Suchmaschinerei genieße die Verfassungsprivilegien eines Medienunternehmens. Meinungsfreiheit gehe schließlich über alles. Notfalls umfasse sie auch die Freiheit, die Wahrheit in den Staub zu treten – oder sie nach Interessenlage zu verdrehen. Oder mit einer verdrehten Logik dem Leser eines Artikels etwas als "Wahrheit" unterzuschieben, das nichts anderes als den marketinggetriebenen Versuch darstellt, ihm das Geld aus der Tasche zu ziehen. Ist Wahrheit unter dem Blickwinkel des Interesses nicht immer schon eine flüchtige Erscheinung gewesen?

Jeder Versuch,  etwa des amerikanischen Justizministeriums oder der Europäischen Kommission oder irgendwelcher fehlgeleiteter deutscher Datenschützer, auf Googles Marktmacht Einfluss zu nehmen, gälte mithin als ein Akt, der die Meinungsfreiheit Googles beeinträchtigen könne.

Der Leitsatz des Rechtsgutachtens lautet:

Google, Microsoft’s Bing, and Yahoo! Search exercise editorial judgment about what constitutes useful information and convey that information—which is to say, they speak—to their users. In this respect, they are analogous to newspapers and book publishers that convey a wide range of information from news stories and selected columns by outside contributors to stock listings, movie listings, bestseller lists, and restaurant guides. And all of these speakers are shielded by the First Amendment, which blocks the government from dictating what is presented by the speakers or the manner in which it is presented.

Die Wahrheit – oder Einzelinformationen, die in der Gesamtschau zu einer emphatischen Idee von Wahrheit beitragen könnten – gerät unter dem Blickwinkel dieser Conclusio zu einer Opportunitätsware. Erlaubt ist, was dem Leser (dem von Google ausgelesenen Leser) nützlich scheint. Verderbliche Ware, nach Öffnen des Links zum sofortigen Verbrauch bestimmt.

Die Firma zeigt der amerikanischen Regierung, wie Hintermeier schreibt, das große Besteck. Das ganz große. Und das ist in der jüngeren Rechtsgeschichte der USA leider kein Einzelfall.

Im Juli 2009 stieß ich auf einen Leitartikel von Erich Segal in der New York Times. Mit dem gleichen Argument wie jetzt Google verteidigte sich damals die Rating-Agentur Standard & Poor´s gegen Schadensersatzansprüche von Investoren, die sich durch AAA-Ratings für Schrottpapiere in die Irre geführt sahen. Dem Anwalt von Standard & Poor´s reichte es damals, auf die Konzernmutter zu verweisen und für ihre Tochter die Privilegien eines Medienunternehmens geltend zu machen.

Googles Gutachter Eugene Volokh ist kein unbeschriebenes Blatt. Ganz im Gegenteil.  Der Anwalt von Standard & Poor´s, Floyd Abrams, ist einer der angesehensten Verteidiger von Bürgerrechten.

Das Gutachten Volokhs steht, ohne darauf verweisen zu müssen, im Windschatten eines Supreme Court-Urteils, das nach dem letzten amerikanischen Präsidentschaftswahlkampf zustande kam und über das heute Jeffry Toobin in einem großen Artikel für den New Yorker schreibt.

Sollten sich diese Rechtsauffassungen durchsetzen, vollzöge sich der Übergang von einer Verfassung des Wettbewerbs und der Freiheit zu einem Feudalsystem sakrosankter Interessen. Schlimmer ginge es nimmer.

Spätestens dann müsste ich mich Pirat nennen und auf Freibeuterfahrt ziehen.

Crosspost

Abwehrzauber, aggiornamento, Allgemein
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  1. Müller-Krey
    26. Juni 2012, 11:42 | #1

    Tragödie? Wahrheit in den Staub treten? Feudalsystem sakrosankter Interessen? Wahrheit als Opportunitätsware? Klar, ein Monopol birgt immer Risiken. Natürlich geht es immer Schlimmer. Stellt sich nur die Frage, ob es die Diskussion vorantreibt, wenn Szenarien zum Untergang der Meinungsfreiheit ausgebreitet werden, wie Wühltischwahre beim Sommerschlussverkauf.

  2. 27. Juni 2012, 13:17 | #2

    Wenn ein Kommentar erkennbar vor allem darauf aus ist, die eigene Adresse und das Erwerbsinteresse des Kommentators zu befördern, behalte ich mir vor, den link zu entfernen.

    In der Sache vertreten Sie getretenen Quark. Denn wie anders denn als naive Verharmlosung muss man Ihre Einlassung zur faktischen globalen Marktmacht Googles verstehen?

    Wenn das Rechtsgutachten Erfolg haben sollte, was wäre denn los, wenn Google die eigene “Meinung” über einen Politiker oder ein Produkt zum maßgeblichen Auswahlkriterium seiner Suchmaschine machte?

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