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Artikel Tagged ‘Floyd Abrams’

Meinungsfreiheit unter Eigentumsvorbehalt

14. Mai 2012

Hannes Hintermeier beschreibt heute im Feuilleton der FAZ den nächsten Akt einer Tragödie. Immerhin steht der erste Verfassungszusatz der Vereinigten Staaten von Amerika auf dem Spiel, der Schutz der Meinungsfreiheit. Unter diesen Schutz stellt sich eine Firma aus dem kalifornischen Mountain View, die kürzlich ein Institut  zu Berlin gründen half, dem bald nur noch die trickreiche Konstruktion seiner Trägerschaft die tatsächliche Unabhängigkeit gewährleisten könnte. Eine großherzige Geste, wie es damals schien. Die abseitige Interessenlage kommt nun ans Tageslicht.

Denn Google stellt sich mit einem kürzlich veröffentlichten Rechtsgutachten auf den Standpunkt, ihre Suchmaschinerei genieße die Verfassungsprivilegien eines Medienunternehmens. Meinungsfreiheit gehe schließlich über alles. Notfalls umfasse sie auch die Freiheit, die Wahrheit in den Staub zu treten – oder sie nach Interessenlage zu verdrehen. Oder mit einer verdrehten Logik dem Leser eines Artikels etwas als "Wahrheit" unterzuschieben, das nichts anderes als den marketinggetriebenen Versuch darstellt, ihm das Geld aus der Tasche zu ziehen. Ist Wahrheit unter dem Blickwinkel des Interesses nicht immer schon eine flüchtige Erscheinung gewesen? Mehr…

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Meinungsfreiheit?

19. Juli 2009

Die heutige Ausgabe der New York Times berichtet, dass Floyd Abrams, einer der angesehensten amerikanischen Anwälte, spezialisiert auf die Verteidigung der Meinungsfreiheit, die Rating-Agentur Standard & Poor´s gegen  Schadensersatzklagen von Investoren vertrete.

Nur zur Erinnerung: S&P hat, wie auch andere Rating-Agenturen, noch zu einem Zeitpunkt AAA-Ratings vergeben, als die Kursachterbahn gerade die Haarnadelkurve ins tiefe Tal nahm. Mr. Abrams vertritt die Ansicht, die Ratings seien durch den ersten Verfassungszusatz der amerikanischen Verfassung gegen Klagen geschützt: sie seien Ausdruck der Meinungsfreiheit.

Es lohnt sich, das Stück von Erich Segal zu lesen. Es wird in den kommenden Monaten wieder und wieder gelesen, wenn der Kongress über die Regulierung der Rating-Agenturen berät. Setzt sich Mr. Abrams durch, dann beschleunigt das den künftigen Höllenkurs der Wall Street Achterbahn enorm.

Gibt es Pensionskassen, die zur Absicherung ihrer Investitionen einen Leitartikel des Reutlinger Generalanzeigers zu den Papieren nehmen? Oder gibt es deutsche Stadtwerke, die den Verkauf und das Leasing ihrer Kläranlagen absichern durch einen Kommentar im regionalen Radiosender? Hätte die Landesbank Berlin unter der Führung ihrer Amigos besser abgeschnitten, wenn sie Franz Josef Wagner als Analysten konsultiert hätten? Wer weiß!

Mr. Abrams könnte Recht bekommen, solange S&P als Tochterfirma eines Medienunternehmens die Vorrechte ihrer Mutterfirma in Anspruch nimmt. Das Produkt aber, die Ratings, unterliegen einer anderen Logik als die deliberative Logik eines noch so klugen oder wirren Editorials.

Setzt sich Mr. Abrams durch, wäre jeder Versuch einer Regulierung der Rating-Agenturen zum Scheitern verurteilt. Der Sieg bedeutete aber auch den Untergang des alten Geschäftsmodells dieser Agenturen.

Wer auf ihr Urteil setzte, könnte getrost nur noch Kartenhäuser bauen – keine bewohnbare Welt.

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