Meinungsfreiheit unter Eigentumsvorbehalt
Hannes Hintermeier beschreibt heute im Feuilleton der FAZ den nächsten Akt einer Tragödie. Immerhin steht der erste Verfassungszusatz der Vereinigten Staaten von Amerika auf dem Spiel, der Schutz der Meinungsfreiheit. Unter diesen Schutz stellt sich eine Firma aus dem kalifornischen Mountain View, die kürzlich ein Institut zu Berlin gründen half, dem bald nur noch die trickreiche Konstruktion seiner Trägerschaft die tatsächliche Unabhängigkeit gewährleisten könnte. Eine großherzige Geste, wie es damals schien. Die abseitige Interessenlage kommt nun ans Tageslicht.
Denn Google stellt sich mit einem kürzlich veröffentlichten Rechtsgutachten auf den Standpunkt, ihre Suchmaschinerei genieße die Verfassungsprivilegien eines Medienunternehmens. Meinungsfreiheit gehe schließlich über alles. Notfalls umfasse sie auch die Freiheit, die Wahrheit in den Staub zu treten – oder sie nach Interessenlage zu verdrehen. Oder mit einer verdrehten Logik dem Leser eines Artikels etwas als "Wahrheit" unterzuschieben, das nichts anderes als den marketinggetriebenen Versuch darstellt, ihm das Geld aus der Tasche zu ziehen. Ist Wahrheit unter dem Blickwinkel des Interesses nicht immer schon eine flüchtige Erscheinung gewesen?
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